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Sachverständiger Gutachter
Transparent & unabhängig
Bei der Beurteilung von Behandlungsverläufen im Krankenhaus werden die zu dem Zeitpunkt geltenden AWMF-Leitlinien und Rechtsprechungen zu den medizinischen Fragestellungen herangezogen.
Diskutiert werden die Behandlungsindikation, Diagnostik und Aufklärung, sowie der intraoperative Verlauf und das postoperative Management.
Die Grundlage für die Beurteilung ist die aktuelle wissenschaftliche Literatur.
Die Gutachten werden in allgemein verständlicher Sprache abgefasst.
Fachspezifische Begriffe werden entweder vermieden, oder erklärt.
Alle medizinischen Behandlungsunterlagen werden zur Begutachtung herangezogen und chronologisch aufgeführt.
Geklärt wird gutachterlich die Frage, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen der ärztlichen chirurgischen Behandlung und der postoperativ eingetretenen Komplikation gibt und ob diese auf einem Behandlungsfehler beruhen.
Das Sachverständige Gutachten wird unabhängig, transparent und zeitnah verfasst.
Im Auftrag von
- Landesärztekammern,
- Schlichtungsstellen,
- Staatsanwaltschaften und Gerichten
- Rechtsanwälten
- Krankenkassen
Sachverständige Gutachten für die Gebiete:
- Viszeralchirurgie
- Gefäßchirurgie

Medizinische Gutachten
Nur durch ein Gutachten kann festgestellt werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dadurch eine Schädigung des Patienten eingetreten ist.
Der Sachverständige Gutachter beurteilt den Krankheitsverlauf zum Zeitpunkt der Behandlung.
Aus der Position der behandelnden Ärzte muss beurteilt werden, ob die getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar sind und den gültigen Leitlinien entsprechen.
Nicht jede Komplikation ist ein Behandlungsfehler.
Das vertrauensvolle Gespräch zwischen Arzt und Patient und seinen Angehörigen, kann in vielen Fällen Verständnis und Beruhigung schaffen, sowie Ermittlungen und Prozesse verhindern.
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Telefon: +49 5121 6 97 28 88
Mail: kontakt@sg-med.de